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   OLG Hamm, 31.01.2018 - I-30 U 101/17   

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https://dejure.org/2018,13825
OLG Hamm, 31.01.2018 - I-30 U 101/17 (https://dejure.org/2018,13825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2018 - I-30 U 101/17 (https://dejure.org/2018,13825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - I-30 U 101/17 (https://dejure.org/2018,13825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Jagdpachtvertrag - Anforderungen an Schriftformerfordernis

  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anforderungen an das Schriftformerfordernis von Jagdpachtverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Schriftform eines Jagdpachtvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.04.1978 - III ZR 89/76

    Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages - Formanforderungen an den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 30 U 101/17
    Der gesamte Jagdpachtvertrag (einschließlich etwaiger Nebenabreden) ist schriftlich abzufassen (BGH, Urteil vom 13.04.1978 - III ZR 89/76, WM 1978, 846, juris Rn. 19).

    Die Formvorschrift für Jagdpachtverträge dient nämlich nicht nur dem Schutz der Vertragspartner (vor einer übereilten langfristigen Bindung), sondern auch Allgemeininteressen wie der Sicherheit des Rechtsverkehrs (BGH, Urteil vom13.04.1978 - III ZR 89/76, WM 1978, 846, juris Rn. 21 f.).

  • BGH, 30.04.2014 - XII ZR 146/12

    Geschäftsraummietvertrag: Treuwidrige Kündigung durch den vertragseintretenden

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 30 U 101/17
    Insbesondere hat sie die Beklagte nicht schuldhaft vom Abschluss eines formwirksamen Vertrages abgehalten (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2014 - XII ZR 146/12, GE 2014, 865, juris Rn. 27 mwN).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 30 U 101/17
    An die Bejahung eines Ausnahmefalles sind strenge Anforderungen zu stellen; dass die Nichtigkeit den einen Vertragsteil hart trifft, reicht nicht aus (BGH, Urteil vom Urteil vom 14.06.1996 - V ZR 85/95, NJW 1996, 2503 unter 3 mwN zum Grundstückskaufvertrag).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2014 - 9 U 105/13

    Rechte der Jagd- und Jagdausübungsberechtigten gegenüber dem Jagdpächter;

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 30 U 101/17
    Der schriftliche Vertrag muss daher als essentialium negotii den Jagdpachtgegenstand, d.h. das Gebiet, für das das Jagdausübungsrecht übertragen wird, eindeutig bezeichnen (so auch OLG Düsseldorf ZMR 2015, 15, juris Rn. 15).
  • BGH, 24.03.1994 - III ZR 65/93

    Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages bezüglich der Verpachtung eines einer

    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 30 U 101/17
    a) Gegenüber der sich aus der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 11 Abs. 6 Satz 1 BJagdG ergebenden Nichtigkeit versagt schon grundsätzlich die Berufung auf Treu und Glauben und auf die Arglisteinrede (BGH, Beschluss vom 24.03.1994 - III ZR 65/93, NJW-RR 1994, 778, juris Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 11.02.2014 - 3 U 939/13
    Auszug aus OLG Hamm, 31.01.2018 - 30 U 101/17
    Ob die Beschreibung grundsätzlich durch Bezugnahme auf einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk erfolgen kann (OLG Koblenz, Beschluss vom 11.02.2014 - 3 U 939/13, juris Rn. 5), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • AG Calw, 25.02.2021 - 8 C 519/20

    Jagdpachtvertrag - Heilung Schriftformmangel

    Es ist auch nicht ausreichend, wenn zwischen den Parteien Einigkeit über die genaue Größe und Lage des Jagdpachtgegenstands bestand, da das Schriftformerfordernis nicht nur im Interesse der Parteien, sondern auch im Allgemeininteresse zur Sicherheit des Rechtsverkehrs besteht (OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2018 - I-30 U 101/17 -, juris Rn. 9).

    Ferner ist auch weder eine Existenzgefährdung der Beklagten dargelegt noch liegt ein Fall einer besonders schweren Treuepflichtverletzung der Kläger vor, was Voraussetzung für die nur in diesen Ausnahmefällen in Betracht kommende Behandlung eines formnichtigen Vertrages aus Treu und Glauben als wirksam wäre (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2018 - I-30 U 101/17 -, juris Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 04.02.2020 - 3 U 20/19

    Nichtigkeit eines Jagdpachtvertrages

    Er muss insbesondere den Jagdpachtgegenstand, das heißt das Gebiet, für das das Jagdausübungsrecht übertragen wird, eindeutig bezeichnen (vgl. OLG Hamm, BeckRS 2018, 11092).
  • LG Aachen, 13.09.2021 - 11 O 7/21

    Anforderungen Schriftform Jagdpachtvertrag; Saldotheorie; Treuwidrigkeit

    Dabei muss der Pachtgegenstand, also das Jagdgebiet, als wesentlicher Vertragsgegenstand im schriftlichen Vertrag genau und klar abgrenzbar bezeichnet werden (OLG Brandenburg Urt. v. 4.2.2020 - 3 U 20/19, BeckRS 2020, 2075, Rn. 22; OLG Düsseldorf Urt. v. 24.7.2014 - 9 U 105/13, BeckRS 2014, 18384, Rn. 15; OLG Hamm Hinweisbeschluss v. 31.1.2018 - 30 U 101/17, BeckRS 2018, 11092, Rn. 4).
  • LG Siegen, 22.06.2020 - 1 S 32/19

    Jagdpachtvertrag; Schriftform

    Der gesamte Jagdpachtvertrag einschließlich etwaiger Nebenabreden muss schriftlich abgefasst werden; der schriftliche Vertrag muss daher als essentialium negotii den Jagdpachtgegenstand, das heißt das Gebiet, für das das Jagdausübungsrecht übertragen wird, eindeutig bezeichnen (OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2018 - 30 U 101/17 Rn. 4 [BeckRS 2018, 11092]).
  • LG Aachen, 27.08.2021 - 4 O 5/21
    Im Rahmen von § 11 Abs. 6 BJagdG ist der Einwand der Treuwidrigkeit nicht möglich, da es sich hierbei um eine öffentlich-rechtliche Vorschrift handelt (BGH, Beschluss vom 24.03.1994 - III ZR 65/93, NJW-RR 1994, 778; OLG Hamm, Beschluss vom 31.01.2018 - 30 U 101/17).
  • AG Brilon, 30.04.2021 - 8 C 184/20
    Notwendiger Inhalt eines schriftlichen Jagdpachtvertrages ist der Jagdpachtgegenstand, also das Gebiet, für welches das Jagdausübungsrecht übertragen wird (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 31.01.2019, Az.: 2 U 6/18; OLG Hamm, Beschl. v. 31.01.2018, Az.: 30 U 101/17).
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   OLG Hamm, 28.02.2018 - 30 U 101/17   

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https://dejure.org/2018,15684
OLG Hamm, 28.02.2018 - 30 U 101/17 (https://dejure.org/2018,15684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.02.2018 - 30 U 101/17 (https://dejure.org/2018,15684)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 30 U 101/17 (https://dejure.org/2018,15684)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.03.1994 - III ZR 65/93

    Wirksamkeit eines Jagdpachtvertrages bezüglich der Verpachtung eines einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2018 - 30 U 101/17
    Gegenüber der sich aus der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 11 Abs. 6 Satz 1 BJagdG ergebenden Nichtigkeit versagt die Berufung auf Treu und Glauben und auf die Arglisteinrede nämlich schon grundsätzlich (BGH, Beschluss vom 24.03.1994 - III ZR 65/93, NJW-RR 1994, 778, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20

    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

    Ebenso wenig kommt es für die Verwirkung des öffentlich-rechtlichen Klagerechts in Bezug auf die Beschlussfassung der Beklagten vom 15. März 2012 auf Mängel des Jagdpachtvertrages an; soweit laut Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschluss vom 24. März 1994 - III ZR 65/93 - und - III ZR 66/93 -, juris jeweils Rn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2018 - 30 U 101/17 -, juris Rn. 13) gegenüber der sich aus der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 11 Abs. 6 BJagdG ergebenden Nichtigkeit schon grundsätzlich die Berufung auf Treu und Glauben und auf die Arglisteneinrede versage, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass dem streitgegenständlichen Pachtvergabebeschluss eine vergleichbare, zur Nichtigkeit des Beschlusses führende öffentlich-rechtliche Vorschrift entgegengehalten werden kann bzw. der Beschluss offensichtlich unter einem derart besonders schwerwiegenden Fehler leidet, dass sich die Annahme eines Nichtigkeitsgrundes rechtfertigen könnte.
  • OLG Schleswig, 31.01.2019 - 2 U 6/18

    Formwirksamkeit eines Jagdpachtvertrags

    Gegenüber der sich aus der öffentlich-rechtlichen Vorschrift des § 11 Abs. 6 BJagdG ergebenden Nichtigkeit versagt die Berufung auf Treu und Glauben und auf die Arglisteinrede schon grundsätzlich (BGH, NJW-RR 1994, S. 778 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2018, Az. 30 U 101/17, bei juris; OLG Koblenz, Jagdrechtliche Entscheidungen III Nr. 206, Orientierungssatz 3).
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